Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Ostsächsischen Musikschule, nachfolgend OSM


1. Festlegungen zu den Bildungsangeboten der OSM
1.1. Die Ausbildung der Schüler der OSM erfolgt ausschließlich im Gruppenunterricht, in der Regel in Gruppen zu vier Schülern. Die Zusammensetzung der Gruppen erfolgt nach fachlicher Bewertung durch die OSM. Bei Bedarf kann die OSM die Zusammensetzung der Gruppen auch ändern. Bei weniger als 4 Schülern pro Gruppe wird der Unterricht am Instrument 14tägig erteilt. Bei Dienstleistung für externe Partner können weitere Festlegungen vereinbart werden.

1.2. Bei Verhinderung einzelner Schüler der Gruppe, ist die Nachholung des Unterrichtes nur in Ausnahmefällen möglich. Unterrichtsausfall auf Grund interner Probleme (z. B. Krankheit des Lehrers) muss nachgeholt werden, wenn es sich um mehr als eine Stunde (60 min) vierteljährlich handelt.

1.3. Für Unterrichtsangebote laut Gebührenordnung wird ein unbefristeter Vertrag in Verbindung mit der Gebührenordnung der OSM zwischen der OSM und dem Teilnehmer am Unterricht bzw. dessen gesetzlichen Vertreter abgeschlossen. Vertragsbeginn ist immer zum Ersten eines Kalendermonats.

1.4. Kurse und Workshops werden jeweils gesondert angeboten, zur Teilnahme ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich.

1.5. Die Bildungsangebote der OSM werden stets in den Schulen in Zusammenarbeit mit Schulen und weiteren Partnern erfolgen. Eine Integration der Angebote in den regulären Unterricht ist nach Absprache möglich. Entsprechende Projekte können mit der OSM geplant werden.

1.6. Die OSM behält sich Änderungen der AGB und der Gebührenordnung vor.


2. Feiertags- und Ferienregelung
2.1. Gesetzliche Feiertage und Schulferien im Freistaat Sachsen sind grundsätzlich unterrichtsfrei. Ausnahmen sind möglich, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Nachholung der ausgefallenen Stunden.

3. Anmeldung zur Ausbildung
3.1. Die Anmeldung zur Ausbildung erfolgt grundsätzlich schriftlich durch den Sorgeberechtigten vor
Vertragsbeginn. Eine andere Form ist nicht möglich. Das Anmeldeformular ist auf der Homepage der
OSM hinterlegt.

4. Kündigungsmöglichkeiten
4.1. Die reguläre Kündigung der Ausbildung durch die OSM ist zum Ende des Kalendermonats ohne Frist
möglich und muss schriftlich durch den Schüler bzw. dessen Sorgeberechtigten erfolgen. Vor
Akzeptieren der Kündigung finden sich beide Partner zu einem Gespräch zusammen, um alle
Möglichkeiten weiterer Kooperation auszuloten.
4.2. Besteht ein Verhinderungsgrund nur zeitweilig, gibt es die Möglichkeit, einen Aussetzungsvertrag zu
vereinbaren. Eine solche Vereinbarung ist für die Zeit bis höchstens zu einem Jahr möglich. Während
der Aussetzung ist keine Kündigung möglich.
4.3. Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages seitens der OSM ist möglich wenn:
 
a. eine erhebliche Gefährdung des Unterrichtsablaufes seitens des Teilnehmers vorliegt,
b. die in der Gebührenordnung bzw. in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehaltenen
Regelungen seitens des Vertragspartners auch nach Rücksprache nicht eingehalten werden,
c. die Bezahlung der Gebühr auch nach der dritten Mahnung nicht erfolgt

5. Unterrichtsmaterialien und Instrumente
5.1. Das Unterrichtsmaterial für den Flötenunterricht wird durch die OSM an die Eltern zum Einkaufspreis
weiterverkauft. Eine Sopran-Blockflöte bringt jeder Teilnehmer in dieser Ausbildungsstufe selbst mit.

5.2. Instrumente für die Instrumentalausbildung ab Klasse 3 können, soweit diese vorhanden bzw. vorrätig sind, gegen Gebühren zeitlich begrenzt ausgegeben werden. Im Mietvertrag werden die
Mietbedingungen festgehalten.

5.3. Die OSM bemüht sich, Schülern und Vereinsmitgliedern bei der kostengünstigen Anschaffung von
Instrumenten zu helfen.

5.4. Mutwillige Beschädigungen an Unterrichtsmaterialien der OSM werden den Schülern, bzw. deren
gesetzliche Vertretern in voller Höhe in Rechnung gestellt.

5.5. Das Grundnotenmaterial für die Ausbildung ab Klasse 3 wird durch die OSM bereitgestellt und von den
Eltern erworben. Weiterführendes Notenmaterial wird durch die OSM oder andere Partner zur
Verfügung gestellt.


6. Versicherungsbedingungen
6.1. Für Schäden haftet die OSM im Rahmen ihrer gesetzlichen Haftpflichtversicherung.

6.2. Personen sind durch private Unfallversicherungen abzusichern.

6.3. Für Schäden an Privatinstrumenten haftet die OSM nicht.

7. Regelung bei Zahlungsverzug
Bei Nichteinhaltung der in der Gebührenordnung festgehaltenen Zahlungsfristen werden folgende
Gebühren erhoben:

1. Mahnung - Bearbeitungsgebühren von 01,00 €
2. Mahnung - Bearbeitungsgebühren von 05,00 €
3. Mahnung - Bearbeitungsgebühren von 10,00 €

8. Gebührenordnung der OSM
Die Gebühren für die Ausbildung sind wie folgt festgelegt:

Art der Ausbildung
 

Dauer der
Ausbildung

Kosten / Monat
Blockflötenausbildung im Gruppenunterricht
 
45 min / Woche 17,00 €
Ausbildung am Orchesterinstrument 90 min / Woche 25,00 €
davon: 45 min Gruppenunterricht
45 min Orchesterprobe
 
   
Ausleihe eines Instrumentes   10,00 €

8.2. Fahrten und Lager werden gesondert berechnet.

8.3. Die gesetzlichen Feiertage und Schulferien in Sachsen sind in die Monatsgebühr eingeschlossen. Die monatlichen Gebühren sind für 12 Monate zu entrichten. Die Gebührenordnung gilt im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8.4. Das Schuljahr der OSM geht jeweils vom 01. September bis 31. August des darauf folgenden Kalenderjahres. Beim Wechsel von Blockflöte zum Orchesterinstrument sind die Gebühren bis inklusive August zu zahlen.

9. Fälligkeit der Gebühren
9.1. Die Gebühr wird bis zum 15. des laufenden Monats zur Zahlung fällig. Die Entrichtung der Gebühr erfolgt per Überweisung oder Lastschrifteinzug durch die OSM. Die Wahlmöglichkeit dazu ist auf der Anmeldung vermerkt.

10. Anwendung der Geschäftsbedingungen
10.1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehenden oder abweichenden AGB
des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. AGB des Vertragspartners werden nur
insoweit Bestandteil eines mit uns abgeschlossenen Vertrages, als ihre Anwendbarkeit mit uns
schriftlich vereinbart wurde. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.


11. Abweichungen
11.1. Die in Prospekten oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben über Leistungen und Preise
können geringen Abweichungen unterliegen, sofern sie nicht ausdrücklich zugesichert sind.
Änderungen, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
Im Zweifel gilt immer die auf der Homepage der OSM hinterlegte Variante.

12. Datenschutz
12.1. Die Daten der Kunden der OSM unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1. Gerichtsstand für alle Fälle und Teile ist Bautzen.

Gültig ab 2006-05-01