| a. | eine erhebliche Gefährdung des Unterrichtsablaufes seitens des Teilnehmers vorliegt, |
| b. | die in der
Gebührenordnung bzw. in den allgemeinen Geschäftsbedingungen
festgehaltenen Regelungen seitens des Vertragspartners auch nach Rücksprache nicht eingehalten werden, |
| c. | die Bezahlung der Gebühr auch nach der dritten Mahnung nicht erfolgt |
5. Unterrichtsmaterialien und Instrumente
5.1. Das Unterrichtsmaterial für den
Flötenunterricht wird durch die OSM an die Eltern zum Einkaufspreis
weiterverkauft. Eine Sopran-Blockflöte bringt jeder Teilnehmer in dieser
Ausbildungsstufe selbst mit.
5.2. Instrumente für die Instrumentalausbildung ab Klasse 3 können,
soweit diese vorhanden bzw. vorrätig sind, gegen Gebühren zeitlich
begrenzt ausgegeben werden. Im Mietvertrag werden die
Mietbedingungen festgehalten.
5.3. Die OSM bemüht sich, Schülern und Vereinsmitgliedern bei der
kostengünstigen Anschaffung von
Instrumenten zu helfen.
5.4. Mutwillige Beschädigungen an Unterrichtsmaterialien der OSM werden
den Schülern, bzw. deren
gesetzliche Vertretern in voller Höhe in Rechnung gestellt.
5.5. Das Grundnotenmaterial für die Ausbildung ab Klasse 3 wird durch
die OSM bereitgestellt und von den
Eltern erworben. Weiterführendes Notenmaterial wird durch die OSM oder
andere Partner zur
Verfügung gestellt.
6. Versicherungsbedingungen
6.1. Für Schäden haftet die OSM im Rahmen ihrer gesetzlichen
Haftpflichtversicherung.
6.2. Personen sind durch private Unfallversicherungen abzusichern.
6.3. Für Schäden an Privatinstrumenten haftet die OSM nicht.
7. Regelung bei Zahlungsverzug
Bei
Nichteinhaltung der in der Gebührenordnung festgehaltenen
Zahlungsfristen werden folgende
Gebühren erhoben:
| 1. | Mahnung - Bearbeitungsgebühren von 01,00 € |
| 2. | Mahnung - Bearbeitungsgebühren von 05,00 € |
| 3. | Mahnung - Bearbeitungsgebühren von 10,00 € |
8. Gebührenordnung der OSM
Die Gebühren
für die Ausbildung sind wie folgt festgelegt:
| Art der Ausbildung |
Dauer der Ausbildung |
Kosten / Monat |
|
| Blockflötenausbildung im
Gruppenunterricht |
45 min / Woche | 17,00 € | |
| Ausbildung am Orchesterinstrument | 90 min / Woche | 25,00 € | |
| davon: |
45 min
Gruppenunterricht 45 min Orchesterprobe |
||
| Ausleihe eines Instrumentes | 10,00 € | ||
8.2. Fahrten und
Lager werden gesondert berechnet.
8.3. Die gesetzlichen Feiertage und Schulferien in Sachsen sind in die
Monatsgebühr eingeschlossen. Die monatlichen Gebühren sind für 12 Monate
zu entrichten. Die Gebührenordnung gilt im Zusammenhang mit den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8.4. Das Schuljahr der OSM geht jeweils vom 01. September bis 31. August
des darauf folgenden Kalenderjahres. Beim Wechsel von Blockflöte zum
Orchesterinstrument sind die Gebühren bis inklusive August zu zahlen.
9. Fälligkeit der Gebühren
9.1.
Die Gebühr wird bis zum 15. des laufenden Monats zur Zahlung fällig. Die
Entrichtung der Gebühr erfolgt per Überweisung oder Lastschrifteinzug
durch die OSM. Die Wahlmöglichkeit dazu ist auf der Anmeldung vermerkt.
10. Anwendung der Geschäftsbedingungen
10.1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten
ausschließlich; entgegenstehenden oder abweichenden AGB
des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. AGB des
Vertragspartners werden nur
insoweit Bestandteil eines mit uns abgeschlossenen Vertrages, als ihre
Anwendbarkeit mit uns
schriftlich vereinbart wurde. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch
für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart
werden.
11. Abweichungen
11.1. Die in Prospekten oder
sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben über Leistungen und Preise
können geringen Abweichungen unterliegen, sofern sie nicht ausdrücklich
zugesichert sind.
Änderungen, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigen,
bleiben vorbehalten.
Im Zweifel gilt immer die auf der Homepage der OSM hinterlegte Variante.
12. Datenschutz
12.1. Die Daten der Kunden der OSM
unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1. Gerichtsstand für alle Fälle und Teile ist Bautzen.
Gültig ab 2006-05-01